Schutzkonzept zur Prävention sexualsierter Gewalt

Hier können Sie das Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt der Ev.-luth. Auferstehungskirchengemeinde Elze-Bennemühlen herunterladen:

Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt der Ev.-luth. Auferstehungskirchengemeinde Elze-Bennemühlen

In seiner zweiten Sitzung hat der neue Kirchenvorstand der Ev.-luth. Auferstehungskirchengemeinde Elze-Bennemühlen einstimmig das Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt in unserer Kirchengemeinde beschlossen. Dem zuvor gegangen war eine Einführung und Beratung mit der Beauftragten für das Schutzkonzept für unsere Gemeinde, Karin Jaeger.

Das Schutzkonzept wurde noch unter dem alten Kirchenvorstand erarbeitet. Endgültig beschlossen wurde es dann von dem neuen Kirchenvorstand, da Rückmeldungen aus dem Kirchenkreis durch die Beauftragte dort, Anne Basedau, noch eingearbeitet werden müssen.

Dieses Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt wird dem Kirchenvorstand jährlich zur Prüfung vorgelegt werden. Außerdem wird ein Gremium um Beauftragte Karin Jaeger, Kirchenvorsteherin Ilka Riebesehl und Pastor Maik Schwarz mindestens jährlich und bei akutem Bedarf Anpassungen an das Schutzkonzept vorschlagen, z.B. wenn neue Gruppen in unserer Kirchengemeinde entstehen oder bestehende Gruppen die Räume anders nutzen.

„Neben der Intervention bei aktuellen Meldungen, die nach einem Interventionsplan auf Gemeinde-, Kirchenkreis- und Landeskirchenebene bearbeitet werden, und der Aufarbeitung unter Federführung der landeskirchlichen Ebene ist die Prävention eine wesentliche Aufgabe auf Gemeinde- und Kirchenkreisebene – unsere Aufgabe, auch in Zukunft“, erklärte Superintendent Dirk Jonas in seiner Rede zur Einbringung des Entwurfs in die Kirchenkreissynode, die ebenfalls in diesem Sommer das Schutzkonzept für den Kirchenkreis beschlossen hat.

Das Ziel müsse eine „Generalbereitschaft“ sein, führte Jonas weiter aus: „Die Bereitschaft aller in der Kirche, sich dem Thema sexualisierte Gewalt offensiv zu stellen und diese Bereitschaft auch zum Ausdruck zu bringen.“ Dazu gehöre die Verpflichtung auf einen Verhaltenskodex, das Vorlegen eines erweiterten Führungszeugnisses, die Teilnahme an Präventionsschulungen und die Bereitschaft, die Risikoanalyse in Gemeinden und Einrichtungen regelmäßig zu aktualisieren und an veränderte Bedingungen anzupassen.

Eine Kultur der Achtsamkeit werde nicht einfach durch ein einmal erarbeitetes Schutzkonzept festgeschrieben, hob der Superintendent hervor – jedes dieser Konzepte, egal ob auf Gemeinde- oder Kirchenkreisebene, sei auf Weiterentwicklung angelegt. „Ein in das Gemeindeleben integriertes ‚lebendiges‘, also immer wieder fortgeschriebenes Schutzkonzept ist das Fundament für andauernde Achtsamkeit füreinander und untereinander. Also nicht ‚Haken dran‘, sondern ‚Wiedervorlage‘!“

Der Verabschiedung des Schutzkonzeptes zur Prävention sexualisierter Gewalt war ein intensiver Prozess vorangegangen: Die Kirchenkreise Burgwedel-Langenhagen und Burgdorf hatten im Dezember 2021 eine gemeinsame Steuerungsgruppe gebildet, in der Vertreter*innen verschiedener Berufsgruppen mitarbeiteten. Ihr Ziel war es, ein Schutzkonzept inklusive praktischer Arbeitshilfen zu erarbeiten, das Gemeinden und Einrichtungen als Muster dienen konnte. Das so erarbeitete Konzept wurde in den Folgejahren stetig weiterentwickelt und jetzt als Schutzkonzept des Kirchenkreises verabschiedet. Auch aus (fast) allen Kirchengemeinden und Einrichtungen liegen die Schutzkonzepte mittlerweile vor.

„Danke allen, die in Gemeinden und Einrichtungen mitgedacht und mitgearbeitet haben, die kritisch nachgefragt und konstruktiv Vorschläge gemacht haben“, beendete Dirk Jonas seine Einbringungsrede. Auf Vorschlag von Synodenmitglied Dr. Klaus Schneider wird sich die Kirchenkreissynode auch künftig mit dem Schutzkonzept befassen: Notwendige redaktionelle oder inhaltliche Anpassungen, die sich aus der Praxis heraus ergeben, sollen dem Kirchenparlament zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt werden.

(Teile dieses Artikel stammen aus dem Artikel von Andrea Hesse, Öffentlichkeitsbeauftragte unseres Kirchenkreises, aus ihrem Artikel zum Beschluss des Schutzkonzeptes der Kirchenkreissynode: https://www.kirche-burgwedel-langenhagen.de/artikel/nicht-haken-dran-sondern-wiedervorlage.html )

Bundesweites Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch

0800 2255530 (kostenfrei und anonym) | https://www.hilfe-portal-missbrauch.de

Zentrale Anlaufstelle.help

Unabhängige Information und Unterstützung für Betroffene von sexualisierter Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie

0800 5040112 (kostenfrei und anonym) | zentrale@anlaufstelle.help | https://www.anlaufstelle.help

Fachstelle der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers

Prävention und Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie

0511 1241-726 (Mareike Dee) | mareike.dee@evlka.de | https://praevention.landeskirche-hannovers.de

Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz

Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
Herrenhäuser Straße 12
30419 Hannover

Die vertrauliche Online-Abgabe von Hinweisen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ist für alle Gliedkirchen der EKD (inkl. gliedkirchlichen Einrichtungen) hier möglich:

 

Schulungstermin in der Wedemark

Alle ehrenamtlichen unserer Kirchengemeinde sollen innerhalb der nächsten 2 Jahre an so einer Schulung teilgenommen haben.

Im Jahr 2024 gibt es noch einige Schulungsmöglichkeiten. In der Wedemark wird am Samstag, den 14.12.2024 von 10-14 Uhr eine Schulung stattfinden.

Anmeldungen bitte unter

https://www.formulare-e.de/f/anmeldung-zur-schulung-pravention-sexualisierter-gewalt-in-den-kirchenkreisen-burgdorf-und-burgwedel-langenhagen

 

Prävention sexualisierter Gewalt

Als Multiplikatorinnen bieten Dagmar Stoeber (links) und Anne Basedau Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt an. Foto: Andrea Hesse

Kirchenkreis, Gemeinden und Einrichtungen entwickeln Schutzkonzepte

Der Evangelisch-lutherische Kirchenkreis Burgwedel-Langenhagen gibt sich ein Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt, um seiner Verantwortung für beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende und Schutzbefohlene gerecht zu werden. Dem Schutzkonzept zugrunde liegen die „Grundsätze für Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt“ der hannoverschen Landeskirche. Auch alle Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen sind durch die Landeskirche verpflichtet, ein eigenes Schutzkonzept zu erstellen.

Im Kirchenkreis Burgwedel-Langenhagen konstituierte sich im Januar 2022 in Zusammenarbeit mit dem Kirchenkreis Burgdorf eine Steuerungsgruppe, der Mitglieder aus ganz verschiedenen kirchlichen Berufsgruppen angehören. In einem intensiven Prozess entwickelte die Gruppe für beide Kirchenkreise ein Muster-Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt. Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen steht dieses Musterkonzept zur Verfügung; sie können es an ihre jeweils individuellen Anforderungen anpassen.

Verschiedene Schritte gehören zur Erstellung eines Schutzkonzeptes: eine jeweils individuelle Bestandsaufnahme mit Risiko- und Ressourcenanalyse, die Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Prävention und die spätere Überprüfung des Konzeptes in angemessenen Zeitabständen. Zur Prävention gehört auch die verpflichtende Schulung aller beruflich Mitarbeitenden sowie aller ehrenamtlich Tätigen, die – einfach ausgedrückt – mit Menschen arbeiten. Um sich für diese Aufgabe gut aufzustellen, haben die Kirchenkreise Burgwedel-Langenhagen und Burgdorf gemeinsam zwei Multiplikatorinnen ausbilden lassen und sie beauftragt, Schulungen für beruflich und ehrenamtlich Tätige anzubieten. Kirchenkreisjugendwartin Anne Basedau und Diakonin Dagmar Stoeber haben diese Aufgabe übernommen.

Die Multiplikatorinnen bieten in allen Regionen des Kirchenkreises eine vierstündige Schulung an, für die sich Mitarbeitende über die Superintendenturen oder ein Onlineformular anmelden können. Für diejenigen, die keinen der Termine wahrnehmen können, besteht eine weitere Möglichkeit: „Tun Sie sich mit mindestens 15 weiteren Menschen – vielleicht Ihrem Chor oder Ihrer Gruppe ‚Offene Kirche‘ – zusammen und besprechen Sie mit uns eine Schulung zum Wunschtermin“, erklärt Dagmar Stoeber. Für ehrenamtlich in der Jugendarbeit Tätige gibt es darüber hinaus separate Termine, die ebenfalls bei den Multiplikatorinnen erfragt werden können. Insbesondere für alle Mitarbeitenden, die in einer Kirchengemeinde oder Einrichtung an der Erstellung eines Schutzkonzeptes beteiligt sind, empfehlen Dagmar Stoeber und Anne Basedau, möglichst bald einen Schulungstermin wahrzunehmen.

Schulungstermine, Kontaktdaten und weitere Informationen finden Sie HIER zum Download. Das Online-Anmeldeformular mit weiteren Schulungterminen können Sie HIER aufrufen.

Weitere Informationen der Landeskirche finden Sie HIER.